Weitere Entscheidung unten: BGH, 02.10.2012

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 12.12.2012 - 7 U 102/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,48746
OLG Brandenburg, 12.12.2012 - 7 U 102/11 (https://dejure.org/2012,48746)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.12.2012 - 7 U 102/11 (https://dejure.org/2012,48746)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - 7 U 102/11 (https://dejure.org/2012,48746)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Lieferung einer mangelhaften Photovoltaikanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Frist für kaufmännische Mängelrüge: Zwei bis drei Tage!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kaufsache mangelhaft: Rügefrist nur 1 - 2 Tage! (IBR 2013, 377)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 534
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.03.1996 - VIII ZR 333/94

    Pflichten des Verkäufers bei langjährigem Bezug stets gleichartig beschaffener

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2012 - 7 U 102/11
    Eine Frist von ein bis zwei Tagen für das Absenden der Rüge nach Kenntnis des Mangels wird in der Regel als ausreichend angesehen, wobei das Wochenende nicht in die Frist eingerechnet wird (vgl. BGH NJW 1996, 1537, 1538; OLG Koblenz NJW-RR 2004, 1553; Baumbach/Hopt, HGB, 34. Aufl., § 377, Rn. 35, 40; Müller in Ebenroth/Boujon/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl., § 377, Rn. 120).
  • OLG Koblenz, 24.06.2004 - 2 U 39/04

    Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises für eine gelieferte Ballongastankstelle;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2012 - 7 U 102/11
    Eine Frist von ein bis zwei Tagen für das Absenden der Rüge nach Kenntnis des Mangels wird in der Regel als ausreichend angesehen, wobei das Wochenende nicht in die Frist eingerechnet wird (vgl. BGH NJW 1996, 1537, 1538; OLG Koblenz NJW-RR 2004, 1553; Baumbach/Hopt, HGB, 34. Aufl., § 377, Rn. 35, 40; Müller in Ebenroth/Boujon/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl., § 377, Rn. 120).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.10.2012 - I ZR 157/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,48135
BGH, 02.10.2012 - I ZR 157/11 (https://dejure.org/2012,48135)
BGH, Entscheidung vom 02.10.2012 - I ZR 157/11 (https://dejure.org/2012,48135)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2012 - I ZR 157/11 (https://dejure.org/2012,48135)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 439 Abs 2 S 3 HGB
    Seefrachtrecht: Beginn der Verjährung von Rückgriffsansprüchen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfordernis des Gleichlaufs zwischen den Haftungsgrundlagen im Primärhaftungsverhältnis und im Rückgriffsverhältnis bei der Anwendbarkeit des § 439 Abs. 2 S. 3 HGB

  • tis-gdv.de

    Verjährung, Rückgriffsgläubiger, Rückgriff

  • rabüro.de

    Zur Verjährung des seefrachtrechtlichen Rückgriffsanspruchs gegen den Rückgriffsgläubiger

  • Betriebs-Berater

    Verjährung des seefrachtrechtlichen Rückgriffsanspruchs gegen den Rückgriffsgläubiger

  • rewis.io

    Seefrachtrecht: Beginn der Verjährung von Rückgriffsansprüchen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfordernis des Gleichlaufs zwischen den Haftungsgrundlagen im Primärhaftungsverhältnis und im Rückgriffsverhältnis bei der Anwendbarkeit des § 439 Abs. 2 S. 3 HGB

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Anwendbarkeit des § 439 Abs. 2 Satz 3 HGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückgriff und Verjährung in der Frachtführerhaftung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit von § 439 Abs. 2 S. 3 HGB erfordert keinen Gleichlauf zwischen Haftungsgrundlagen im Primärhaftungs- und Rückgriffsverhältnis

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verjährung des seefrachtrechtlichen Rückgriffsanspruchs gegen den Rückgriffsgläubiger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 815
  • MDR 2013, 534
  • BB 2013, 897
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.03.2008 - I ZR 116/06

    Verjährung von Ansprüchen wegen des Verlustes von Transportgut

    Auszug aus BGH, 02.10.2012 - I ZR 157/11
    § 203 BGB enthält eine allgemeine Hemmungsregelung, die auch auf die Verjährungsfrist des § 612 Abs. 1 HGB anwendbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2008 - I ZR 116/06, TranspR 2008, 467 Rn. 22 ff., zum Verhältnis von § 439 Abs. 3 Satz 1 HGB und § 203 BGB).
  • OLG Hamburg, 12.07.2011 - 6 U 217/10

    Haftung für einen Transportschaden: Voraussetzungen für einen hinausgeschobenen

    Auszug aus BGH, 02.10.2012 - I ZR 157/11
    Das Berufungsgericht hat der in erster Instanz erfolglosen Klage mit Ausnahme eines Teils des geltend gemachten Zinsanspruchs stattgegeben (OLG Hamburg, TranspR 2011, 366).
  • BGH, 07.03.2013 - I ZR 186/11

    Aufwendungsersatzanspruch des Frachtführers wegen Verauslagung von Zollgebühren:

    bb) Wie der Senat nach Verkündung des Berufungsurteils entschieden hat (Urteil vom 2. Oktober 2012 - I ZR 157/11 Rn. 20, juris), setzt die Anwendbarkeit des § 439 Abs. 2 Satz 3 HGB keinen Gleichlauf zwischen den Haftungsgrundlagen im Primärhaftungs- und im Rückgriffsverhältnis voraus.

    dd) Die Vorschrift des § 439 Abs. 2 Satz 3 HGB kommt nach ihrem Sinn und Zweck auch dann zur Anwendung, wenn es nicht - wie in dem der Senatsentscheidung vom 2. Oktober 2012 (I ZR 157/11, juris) zugrundeliegenden Sachverhalt - um einen Rückgriffsanspruch des Hauptfrachtführers gegen den Unterfrachtführer wegen Beschädigung des Transportgutes, sondern um einen Aufwendungsersatzanspruch des Unterfrachtführers aus § …

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